Kerker

Kerker

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Ker|ker ['kɛrkɐ], der; -s, - (früher):
Gefängnis, in dem eine schwere Strafe abgebüßt werden muss:
jmdn. zu lebenslänglichem Kerker verurteilen.
Syn.: Kittchen (ugs.), Knast (ugs.), Strafanstalt.

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Kẹr|ker 〈m. 3; veraltet
1. (unterirdisches) Gefängnis
2. 〈noch österr.〉 schwere Form der Freiheitsstrafe
● zwanzig Jahre schweren \Kerker bekommen; im \Kerker schmachten [<ahd. karkari, got. karkara, lat. carcer „Gefängnis, Kerker“; dasselbe: Karzer]

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Kẹr|ker, der; -s, - [mhd. kerker, karkære, ahd. karkāri < lat. carcer]:
1. (früher)
a) sehr festes [unterirdisches] Gefängnis:
jmdn. aus dem K. befreien;
im K. liegen, schmachten (geh. emotional; eine Freiheitsstrafe [unter erschwerten Bedingungen] verbüßen);
b) Kerkerhaft:
zu lebenslänglichem K. verurteilt werden.
2. (österr. früher Amtsspr., sonst österr. ugs.) Freiheitsstrafe:
er wurde zu zwei Jahren [einfachem, schwerem] K. verurteilt.

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Kerker
 
[althochdeutsch karkāri, von lateinisch carcer »Umfriedung«, »Kerker«], 1) veraltet für: Gefängnis; 2) bis 1974 in Österreich die zur Sühnung von Verbrechen zu verbüßende Freiheitsstrafe.

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Kẹr|ker, der; -s, - [mhd. kerker, karkære, ahd. karkāri < lat. carcer]: 1. (früher) a) sehr festes [unterirdisches] Gefängnis: jmdn. aus dem K. befreien; Ihr Mann entkam den Häschern des Herrschers, sie wurde in den K. von Burg Waldeck geworfen (Hörzu 37, 1978, 40); im K. liegen, schmachten (geh.; emotional; eine Freiheitsstrafe [unter erschwerten Bedingungen] verbüßen); Ü eingeschlossen in den goldenen K., den er um sich selbst errichtet hat (Thieß, Reich 242); das Haus wird ihr, der Leib wird der Seele zum K. (geh.; umgibt sie wie ein Gefängnis, raubt ihr die [Bewegungs]freiheit ); b) Kerkerhaft: zu lebenslänglichem K. verurteilt werden; In Schottland als junger Mensch war er ... von Insel zu Insel geflüchtet, hundertfältig von K. und schimpflichem Sterben bedroht (B. Frank, Tage 64). 2. (österr. früher, sonst noch österr. ugs.) Freiheitsstrafe: er wurde zu zwei Jahren [einfachem, schwerem] K. verurteilt; Wegen Raubes angeklagt - Zu einem Jahr K. verurteilt (Dolomiten 1. 10. 83, 9).

Universal-Lexikon. 2012.

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